Die GEMA schrieb:
Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires in Filmvideo-Produktionen auf Videobändern (Kassetten), DVD, Video-CD oder anderen Formaten
Sehr geehrte Damen und Herren,
Filmvideos sind Bildtonträger (z.B. VHS, CD, DVD) bei denen Musik im Hintergrund eingesetzt wird. Bei der Herstellung von Filmvideos mit Musik im Hintergrund sind mehrere Rechte betroffen; bitte beachten Sie folgende Informationen:
1.) Das Recht zur Benutzung eines Musikwerkes
Als erstes benötigen Sie das „Recht zur Benutzung“. Das Recht zur Benutzung eines Musikwerkes ist das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken anderer Gattungen, z. B. Textwerke, Bildwerke. Dieses Recht wird von den Rechteinhabern i.d.R. selbst vergeben, d.h. vom Komponist bei unverlegten Werken und vom Musikverleger bei verlegten Werken. Dieses Einverständnis zur Nutzung eines Musikwerkes in Verbindung mit einem Bild bzw. einem Text ist von Ihnen bei den jeweiligen Rechteinhabern vorab einzuholen.
Informationen, welcher Rechteinhaber (Komponist, Verlag) Ihr Ansprechpartner ist, erhalten Sie über unsere Datenbank im Internet
http://www.gema.de/repertoiresuche/ oder bei unserer Dokumentationsstelle Abteilung Dok-Service, GEMA Berlin, Bayreuther Straße 37, 10787 Berlin (Telefon-Nr. 030/21245450 Herr Hans-Joachim Krubert oder Tel. 030-21245460 Frau Dorothee Köhncke) oder per Email:
gema@gema.de.
Da in der Regel der Werkberechtigte (Komponist bei unverlegten Werken; Musikverleger bei verlegten Werken) das Recht zur Benutzung eines Musikwerkes selbst vergibt, empfehlen wir Ihnen, diese Rechte rechtzeitig vor Herstellung bei dem Rechteinhaber abzuklären und zu erwerben. Bitte fügen Sie die schriftlichen Nachweise des Erwerbs des Benutzungsrechtes Ihrem Lizenzantrag bei. In diesem Fall ist die weitere zügige Bearbeitung Ihres Lizenzantrags möglich.
Sollten Sie jedoch keine Nachweise über den Erwerb des Benutzungsrechts beifügen, wird die GEMA die Rechteklärung durchführen. Bei der Rechteklärung durch die GEMA sind Fristen zu beachten, innerhalb derer die Rechteinhaber mitteilen können, daß sie das Benutzungsrecht im eigenen Namen wahrnehmen möchte. Deshalb kann die Rechteklärung über die GEMA wegen der genannten Fristen ca. sechs Monate dauern. Ohne Rechteklärung können Sie mit der Herstellung der Produktion nicht beginnen. Bitte beachten Sie dies bei der Planung Ihrer Produktion. Wir empfehlen daher nochmals, das Recht zur Benutzung im Vorfeld Ihrer Produktion bei den Rechteinhabern zu erwerben und diese schriftlichen Nachweise Ihrem Antrag beizufügen.
2.) Das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht
Sobald Sie das Recht zur Benutzung erworben haben, erhalten Sie das „Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht“ von der GEMA. Dieses Recht nimmt die GEMA wahr. Das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht am GEMA-Repertoire ist rechtzeitig vor Herstellung der Kopien von unserer Gesellschaft zu erwerben.
Für die Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires auf Videobändern/Kassetten, DVDs sowie Video-CDs (Nutzungszweck: Wiedergabe im häuslichen / firmeninternen Bereich) gelten die anliegenden Vergütungssätze VR-BT-H3 für DVD sowie VR-BT-H2 für sonstige Formate, insbesondere VHS oder Video-CD. Im Fall kostenloser Weitergabe wird auf Grundlage dieser Tarife eine Mindestvergütung in Höhe von EURO 0,0256 je Musikwerk (zzgl. 7% MwSt.) erhoben.
Beispiel 1: Format DVD
Gesamtspieldauer der Filmproduktion: 100 Minuten
Spieldauer der darin enthaltenen Musik des GEMA-Repertoires: 40 Minuten
ð GEMA-Musikspieldaueranteil: 40%
Auflage: 1.000 Stück
Fakturiertes Entgelt (netto): 15 EUR
Vergütung nach Tarif VR BT H3: 5,25%
Vergütung je Stück: 5,25% x 15 EUR x 40% Musikspieldaueranteil = EUR 0,315
Gesamtvergütung: EUR 0,315 x 1.000 Stück = EUR 315,00 (zzgl. 7% MwSt.)
Beispiel 2: Format DVD – kostenlose Abgabe
Anzahl der genutzten Musikwerke des GEMA-Repertoires: 10 Stück
(wobei angenommen wird, daß die Spieldauer jedes Musikwerkes < 3 Minuten ist)
Auflage: 15.000 Stück
Fakturiertes Entgelt (netto): 0 EUR
Vergütung für kostenlose Abgabe: EUR 0,0256 je Musikwerk
Vergütung je Stück: EUR 0,0256 x 10 Werke = EUR 0,256
Gesamtvergütung: EUR 0,256 x 15.000 Stück = EUR 3.840,50 (zzgl. 7% MwSt.)
NICHT über unsere Abteilung können Sie Lizenzen erwerben, die das Aufführungsrecht betreffen (siehe dazu Ziffer 3.). Dies betrifft in der Regel Vervielfältigungen von Bildtonträgern, um Aufführungen zu ermöglichen (z.B. Sie stellen 100 DVDs her, um auf verschiedenen Präsentationsveranstaltungen Videos aufzuführen). In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bezirksdirektion der GEMA; die Adressen finden Sie unter
www.gema.de.
3.) Das Recht der öffentlichen Wiedergabe bzw. öffentlichen Vorführung von Videofilmen
Sollten Ihre Musikvideos für öffentliche Wiedergaben bestimmt sein – z.B. Sie stellen 100 DVDs her, um auf verschiedenen Präsentationsveranstaltungen Videos aufzuführen – ist unsere Abteilung nicht zuständig. In diesen Fällen wollen Sie das beigefügte Meldeformular bei unseren Bezirksdirektionen einreichen; die Adressen finden Sie unter
www.gema.de. Unsere Bezirksdirektionen werden Sie auch zu den Vergütungssätzen für die Vervielfältigung von Videobändern (Kassetten), DVDs sowie Video-CDs die zur öffentlichen Wiedergabe bestimmt sind und über die Vergütungssätze für öffentliche Wiedergaben bzw. Vorführungen beraten.
4.) Sonstige Rechte
Neben den erwähnten Rechten ist zu beachten, daß bei Überspielung von vorbestehenden Schallplatten / CDs / DVDs oder Musikkassetten auch die Einwilligung der Tonträgerhersteller und der Interpreten (Leistungsschutzberechtigte - §§ 75, 85 UrhG) erforderlich ist. Die Leistungsschutzrechte können Sie direkt vom Tonträgerhersteller einholen. Die Gesellschaft zur Verwertung von
Leistungsschutzrechten (GVL), Tel.: 040 / 411 70 70) kann Ihnen ggf. die Adressen der Hersteller
nennen.