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Pinoccio

unregistriert

1

Mittwoch, 28. Juni 2006, 20:26

Vorführung legal?

Hallo!
Ich würde gerne bei mir in der Schule einen öffentlichen (für die Schüler) Filmabend veranstalten, weiß allerdings nicht ob es erlaubt ist, wenn ich den/die Film(e) einfach so zeige. Wer kann mir da helfen? Eintritt würde es wahrscheinlich keinen geben.

Sollte das Thema hier schon behandelt werden bitte nicht hauen, hab per Suchfunktion nichts gefunden.

Grüße, pinoccio

HTS_HetH

unregistriert

2

Mittwoch, 28. Juni 2006, 20:32

Kommt drauf an was ihr auf dem Filmabend zeigen wollt? Wenn du jetzt kommerzielle Kinofilme auf DVD dort zeigst ist es illegal. Achte mal drauf die meisten DVD´s haben sogar nen Disclaimer am Anfang auf dem steht das man es nicht öffentlich vorführen darf. Mit dem Erwerb einer DVD erlangst du nur die privaten Nutzungsrechte in den eigenen vier Wänden, mehr leider nicht.

Anders bei Amateurfilmen, solange diese keinerlei Disclaimer haben und kostenlos im Web oder von den Machern direkt beschafft werden und (ganz wichtig) keine Copyrights verletzt werden, ist das Aufführen völlig legal. Sobald aber Markennamen, Sounds, Videos oder Musiken gegen geltende Copyrights verstoßen, ist auch deren öffentliche Aufführung wenig klug. Das Ding dabei ist halt das wenn sowas mal einmalig in der Schule gezeigt wird und das ganze kostenlos von statten geht, das es dann auch kaum jemanden juckt was da läuft. Aber das macht es rechtlich halt nicht unbenklicher.

3

Mittwoch, 28. Juni 2006, 20:50

Normalerweise haben Schulen da aber einen speziellen Vertrag. Frag Deinen Direx, der weiß das sicherlich! oder die Schule übernimmt die Gebühren!

4

Mittwoch, 28. Juni 2006, 20:54

Wäre möglich. An unserer alten Schule haben wir bei speziellen anlässen desöfteren Filme angeschaut, die man selber mitbringen konnte - und da hat sich niemand je besonders darum gekümmert.

Auch Amateurfilme mit kommerzieller Musik wurden vorgeführt.

Klar, legal macht es das noch lange nicht. Aber eine grosse Sache ist es eigentlich wirklich nicht, solange das im normalen Rahmen abläuft. Aber man kann ja nie wissen...

Genesis

unregistriert

5

Mittwoch, 28. Juni 2006, 22:10

es ist so wie bei vielem zwar rechtlich ne klare schwarzzone, aber in der praxis kein problem.
solang es kostenlos ist, wird keiner meckern.

MichaMedia

unregistriert

6

Mittwoch, 28. Juni 2006, 22:15

eine Schule ist eine geschlossene Gemeinschaft, solang nur dessen Schüller und lehrer zutritt haben und keine anderen, ist es nicht öffentlich.

7

Donnerstag, 29. Juni 2006, 12:44

Mit euren verwanung bring ihr doch nur schlechte stimmung rein, ich beleidige euch nur weil ihr mein kumpel rausgeschmissen habt! aber hier fühlt sich sowieso jeder für den geilsten.............


So, dann noch viel Spass beim Lesen hier im Forum, denn schreiben ist erstmal nicht mehr. Hier rumzuheulen weil jemand anderes der gebannt wurde von uns nicht mehr da ist, ist unnötig. Denn derjenige wurde sicherlich nicht ohne Grund verbannt. Da du leider genauso nur rumspammst in Threads die mit dem Thema absolut nichts zu tun haben, bleibt mir nichts anderes als dir auch noch die dritte und letzte Verwarnung auszusprechen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HTS_HetH« (29. Juni 2006, 12:51)


Pinoccio

unregistriert

8

Donnerstag, 29. Juni 2006, 16:06

@Heth: Es ging schon um einen kommerziellen Kino-Film auf DVD.

@MichaMedia: D.h. es ist vollkommen legal?

Da das ganze irgendwie mehr oder weniger Grauzone zu sein scheint, frag ich wohl am besten nochmal direkt bei der Schule nach.

MichaMedia

unregistriert

9

Donnerstag, 29. Juni 2006, 16:14

Wenn ihr eine geschlossene geselschaft bildet, und kein öffentlicher Zutritt herscht, sprich nicht ich auch einfach so kommen kann, das ganze unentgeldlich ist, also ohne Eintritt, ist es Legal, da es genau so ist, als ob du zuhause mit paar Freunden dir eine DVD anschaust.
Wenn ihr aber in der Aula auf Großleinwand mit nem Beamer den Film zeigt vor ein riesen Puplikum ist es illegal.

Die Grauzone bildet sich zwischen Großvortellung und kleiner Kreis.

Pinoccio

unregistriert

10

Donnerstag, 29. Juni 2006, 16:19

Zitat


Wenn ihr aber in der Aula auf Großleinwand mit nem Beamer den Film zeigt vor ein riesen Puplikum ist es illegal.


Darum gings.. Aber halt nur für Schüler und Lehrer und nicht sonst wen.

11

Donnerstag, 29. Juni 2006, 16:57

Micha sagt doch: Schule ----> geschlossene Gesellschaft.

Solange ihr es keinem anderen Publikum, außer den Schülern und Lehrern der Schule zeigt, sollte das in Ordnung gehen.

Pinoccio

unregistriert

12

Freitag, 30. Juni 2006, 08:07

Gut, danke!!

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