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Samstag, 4. Februar 2006, 16:31

Auftragsfilm mit GEMA-geschützter Musik

Hallo,

ich habe einen auftragsfilm für ein institut gemacht und produziere nun einige dvds für den auftraggeber (erstmal 20 stück). in dem film wird gema-geschützte musik verwendet. die dvds gebe ich an das institut gegen einen unkostenbeitrag, der die dvd produktionskosten deckt, weiter. für den arbeitsaufwand bekomme ich wahrscheinlich nichts. ich denke soweit sollte das alles noch erlaubt sein.

das institut möchte den film allerdings öffentlich aufführen und selbst weiterverkaufen.

ich möchte nicht rechtlich verantwortlich für die musik sein und was das institut damit anstellt. ich muss sie also denke ich drauf hinweisen, dass das aufführen und weitergeben, bzw verkaufen der dvd nicht erlaubt ist, und dass sie sich selbst um einen möglichen vertrag mit der gema bemühen müssen.

meine frage: bin ich vielleicht eh nicht verantwortlich, da ich nur der ausführende bin und der auftrag (also auch die verantwortung) beim institut liegt? oder kann/muss ich das in einem vertrag regeln? und wenn ja, auf welche klauseln muss ich in diesem vertrag genau achten und gibt's vielleicht sogar irgendwo eine vorlage?

danke für die hilfe im voraus!

Jay

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Samstag, 4. Februar 2006, 16:35

Hm, aufgrund der recht unklaren Lage (es gibt meist nur viel Halbwissen dazu) würde ich eifnach mal die GEMA fragen, wie es da aussieht, wenn Du sowas vorhast (musst ja nicht sagen, daß es schon umgesetzt wurde).

Ich denke, die Infos wären da besser, als eine "Ich meine es wäre so..." Antwort oder gleich zig verschiedener hier oder in einem anderen Forum.
Gerade in Hinblick darauf, daß es eine rechtliche Problematik ist, die einem unter Umständen sehr teuer zu stehen kommen kann.

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Samstag, 4. Februar 2006, 16:36

Der Auftraggeber müßte der Verantwortliche sein.
In einer Disco wird der gema-Betrag auch nicht vom DJ, sondern vom Veranstalter bezahlt. Ich denke, das wird in Deinem Fall dasselbe sein.
Am besten mal einen Rechtsanwalt fragen und sich von Auftraggeber bestätigen lassen, daß er weiß, wie es mit den Aufführungsrechten steht oder sowas in der Art...

Greetz Purzel

Magicman

unregistriert

4

Samstag, 4. Februar 2006, 21:16

Ich würde aber aufjedenfall den Auftraggeber davon in kenntniss setzen, dass zu gema geschütze musik verwendet hast, sonst schiebt der vielleicht die schuld auf dich weil du nix gesagt hast, und der es nicht wusste.

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