Hallo,
ich habe einen auftragsfilm für ein institut gemacht und produziere nun einige dvds für den auftraggeber (erstmal 20 stück). in dem film wird gema-geschützte musik verwendet. die dvds gebe ich an das institut gegen einen unkostenbeitrag, der die dvd produktionskosten deckt, weiter. für den arbeitsaufwand bekomme ich wahrscheinlich nichts. ich denke soweit sollte das alles noch erlaubt sein.
das institut möchte den film allerdings öffentlich aufführen und selbst weiterverkaufen.
ich möchte nicht rechtlich verantwortlich für die musik sein und was das institut damit anstellt. ich muss sie also denke ich drauf hinweisen, dass das aufführen und weitergeben, bzw verkaufen der dvd nicht erlaubt ist, und dass sie sich selbst um einen möglichen vertrag mit der gema bemühen müssen.
meine frage: bin ich vielleicht eh nicht verantwortlich, da ich nur der ausführende bin und der auftrag (also auch die verantwortung) beim institut liegt? oder kann/muss ich das in einem vertrag regeln? und wenn ja, auf welche klauseln muss ich in diesem vertrag genau achten und gibt's vielleicht sogar irgendwo eine vorlage?
danke für die hilfe im voraus!
Jay