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Nico M

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Dienstag, 5. Dezember 2017, 15:31

Alles was Recht ist

Hallo Forum,

Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin.

Seit gestern plagt mich ein Problem. Ich habe im Juli 2017 ein Konzert mit mehreren Chören gefilmt, der Veranstalter hat mich dazu eingeladen. Ausgeliefert wurde die Bestellung von 40 DVDs im Oktober 2017
Ich hab das ganze mit vier Kameras gefilmt wobei zwei davon direkt bedient worden sind.
Während der Veranstaltung ist ist auf der Bühne eine Person mit einem "Kreislaufproblem" erkrankt, sie musste von ihrer Nebensängerin gestützt werden.
Als der Sanitäter auf die Bühne kommt hab ich dies erst bemerkt und mit der Kamera weggeschwenkt damit sie nicht im Bild zu sehen ist.

So jetzt zum Problem: Gestern hat sie mich angerufen und verlangt, dass ich die DVDs aus dem Verkehr nehme, was für mich gar nicht möglich ist, nur der Veranstalter hat die Adressen.
Dabei soll ich in einer neuen Fassung, der sie zeigt wie sie schwächelt, sie aus dem Film schneiden.

Zu meiner Frage: Kann sie heute noch reklamieren? Und wer trägt die Kosten? Sollte ich einen Anwalt brauchen welche Fachrichtung?
Mir ist auch klar, dass ein Forum keine Rechtsberatung machen darf, aber ein paar Tips wie ich damit umgehen soll.

Kurz noch zu mir, ich bin als Kleinunternehmer angemeldet und filme ganz sporadisch

Freue mich über jede vernünftige Antwort

*verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Selon Fischer« (5. Dezember 2017, 17:56)


Selon Fischer

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Dienstag, 5. Dezember 2017, 18:00

Der Vertrieb geht über den Veranstalter? Dann würde ich freundlich auf ihn verweisen. Wenn du "nur" die Produktion übernommen hast und mit dem Vertrieb nichts zu tun hast, bist du raus. Selbst wenn sie behaupten würde, nicht gewusst zu haben, dass sie gefilmt wird, würde ich an den Veranstalter verweisen, der dann dieser Pflicht nicht nachgekommen ist.

wabu

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Dienstag, 5. Dezember 2017, 19:06

Bei vielen Veranstaltungen wird per Aushang darauf hin gewiesen das fotografiert und gefilmt wird. Und der Hinweis - wer was dagegegen hat möge den Fotografen/Filmer ansprechen.

Bei einem Konzert mit 4 Kameras sollte das ja auch den Sängern bekannt sein.

Auch wenn es Schnee von gestern ist: bei 4 Kameras ist kein Material dabei was die Person nicht zeigt?

Aber egal - sie ist ja in dem Sinne (nach meiner Einschätzung) kein Opfer wie bei einem Verkehrsunfall.

Nico M

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Dienstag, 5. Dezember 2017, 20:49

Danke schon mal für die ersten Infos,
ich glaube es geht ihr hauptsächlich um ihren Zusammenbruch während der Aufführung, dass sie das nicht möchte,das er gezeigt
oder veröffentlicht wird.

wabu

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Dienstag, 5. Dezember 2017, 22:47

An wen sind denn die DVD gegangen - an die Chormitglieder bzw deren Anhang?

Dann wäre es für mich auch keine Öffentlichkeit - denn die konnten das ja "live" verfolgen

Nico M

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Donnerstag, 7. Dezember 2017, 18:45

Vielen Dank mal vorne weg.

Die DVDs (40Stk.)sind an Chormitglieder gegangen die auch an dem Konzert beteiligt waren. Sie haben es Live gesehen, sogar noch mehr wie ich gefilmt und geschnitten habe, nämlich dass die Sanitäter die Sängerin aus dem Chor geholt hat.
Das war auch der Punkt an dem ich bzw. meine Frau (Kamera 2) gemerkt haben, dass etwas nicht stimmt.
Aber auch da lässt sie sich nicht überzeugen und hat mit Anwalt gedroht. Ich glaub ich warte erst mal ab ob da noch etwas kommt, oder soll ich mich schon vorab auch mit einem Rechtsanwalt kontaktieren?
die erste Beratung kostet auch schon ca. 120 Euro!

warten wir ab, :sleeping: was da komme

Marcus Gräfe

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Donnerstag, 7. Dezember 2017, 21:27

Aus den Boardregeln: https://www.amateurfilm-forum.de/index.php?page=Rules

Zitat

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