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Whitman

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1

Freitag, 8. Januar 2016, 02:14

Angebliche YouTube-Urheberrechtsverletzung - Dringend Rat gesucht

Guten Abend liebe Community.
Ich habe mit meinem letzten Showreel ein großes Problem - YouTube wirft mir vor ich würde die Urheberrechte von Sony Music Entertainment verletzen mit meinem Video.
Genauer gesagt, soll das Stück "Oh, Pretty Woman" von "Roy Orbison" zu hören sein.

Das Problem ist, dass das völliger Schwachsinn ist. Ich weiß nichtmal im Entferntesten, wie das Analyseprogram überhaupt darauf kommt.
Ich habe Reqiuem von Mozart und ein freies Lied aus der YouTube Music Library für das Video verwendet.
Das wars. Wenn ich mir die angeblich betroffene Stelle anhöre, spielt er mir den Teil aus dem Video vor, wo Mozart zu hören ist.
Mein Einspruch wurde abgelehnt und jetzt soll ich das schlucken, oder mein Konto erhält eine Verwarnung.

Was soll ich machen? YouTube hat keine Servicehotline wo man mal mit jemandem sprechen könnte.
Habt ihr einen Rat? Ich habe mal einen Screenshot angehangen, wo der Vorwurf nachzulesen ist und verlinke das Video bewusst als Link, damit es sich in einem
neuen Tab öffnet und ihr euren ProxTube starten könnt (wer ihn halt benutzt).



Hier der Link zum Video:


Würde mich über Rückmeldung freuen. Das geht mir echt gehörig auf die Nerven.

LG
Harry Besel @ Racoon Productions

2

Freitag, 8. Januar 2016, 02:28

Da musst du dich wohl mal mit SME/Legacy/CBS/Sony auseinandersetzen. Oder YouTube eine gute, alte E-Mail (oder sowas altmodisches wie einen Brief) schreiben und um Klärung bitten.

Dass Mozart durch sein über 70 Jahre vergangenes Ableben automatisch gemeinfrei sei, stimmt übrigens nicht. Da haben auch die Interpreten der Musik, die du verwendest, und das Label, das die Musik auf Datenträgern oder Online in Umlauf bringt, ein Wörtchen mitzureden. Und Musik, die du vom amerikanischen (oder einem anderen) Youtube hast, muss nicht zwangsweise auch in Deutschland frei sein. Das entscheidet die GEMA, ob noch Verwertungsrechte vorliegen, das ist ja der Grund warum jedes dritte Youtube-Video in D gesperrt ist.
Vielleicht liegt hier ja der Hase im Pfeffer.

Inwiefern das Verlinken des Videos mit Verweis auf Proxtube ein Verstoß gegen das Urheberrecht oder gar eine Öffentliche Aufforderung zu Straftaten darstellen könnte (zumindest nach Ansicht von Abmahnanwälten), das können deine Juraprofs sicher besser einschätzen. Mich nervt die GEMA ja auch, aber ganz koscher finde ich es nicht...

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »jk86« (8. Januar 2016, 03:10)


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L Lawliet

MJ Studios

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3

Freitag, 8. Januar 2016, 13:57

Du kannst doch unten Beschwerde einlegen. Hast du das schon probiert? Bei mir hat das mal 3-4 Wochen gedauert bis der Einspruch aufgehoben wurden ;)
Meist habe ich dann noch beschrieben, welche Musik ich verwendet habe und welche Rechte oder Lizenzen ich dafür besitze.

tevauloser

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4

Freitag, 8. Januar 2016, 16:40

Er hat doch geschrieben, dass er Einspruch gemacht hat :rolleyes: .
Alternativ bei Vimeo hochladen, deren Filter ist durchlässiger 8-) .

Whitman

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5

Samstag, 9. Januar 2016, 13:31


Und Musik, die du vom amerikanischen (oder einem anderen) Youtube hast, muss nicht zwangsweise auch in Deutschland frei sein. Das entscheidet die GEMA, ob noch Verwertungsrechte vorliegen, das ist ja der Grund warum jedes dritte Youtube-Video in D gesperrt ist.
Vielleicht liegt hier ja der Hase im Pfeffer.

Inwiefern das Verlinken des Videos mit Verweis auf Proxtube ein Verstoß gegen das Urheberrecht oder gar eine Öffentliche Aufforderung zu Straftaten darstellen könnte (zumindest nach Ansicht von Abmahnanwälten), das können deine Juraprofs sicher besser einschätzen. Mich nervt die GEMA ja auch, aber ganz koscher finde ich es nicht...


Also zum ersten: Es ist definitiv nicht bei der GEMA gelistet. Und wenn es sich um Mozart handeln würde, dann würde doch auch Mozart genannt werden in der Beschwerde.
Mozart ist btw. auch in der YouTube Library gelistet und kann frei verwendet werden. Deswegen habe ich ja extra den Screenshot angehangen. Wenn man sich über die Musikbibliothek von YouTube informiert, wird man auch lesen, dass Google da gerade in Hinblick auf Urherbersrechtsproblemen die Stücke selektiert. Es liegt nicht daran, sonst wäre es ja auch in der Beschwerde aufgetaucht.

Zum zweiten Absatz weiß ich nicht was ich sagen soll. Was findest du nicht koscher? Und nein, es ist kein öffentlicher Aufruf zu einer Straftat, falls du das wissen möchtest. Denn streamen allgemein ist noch nichtmal eine Straftat.

6

Samstag, 9. Januar 2016, 13:57

Denn streamen allgemein ist noch nichtmal eine Straftat.

Nein, eben nicht. Es ist eine rechtliche Grauzone. Wenn man davon ausgeht, dass gestreamte Daten vorübergehend auf dem Zielcomputer kopiert werden und es sich bei der verwendeten Musik im Video um urheberrechtlich geschütztes Material handelt, womit §106 UrhG erfüllt wäre, könnte die Aufforderung, durch Umgehen der Sperrung eine Kopie anzufertigen, den §111 StGB erfüllen. Solange §44 UrhG nicht zutrifft. Aber ob der hier zutrifft oder nicht, das entscheidest nicht du oder ich, sondern ein Richter. Außerdem wäre zu prüfen, ob durch Umgehen der Sperre selbst §108b UrhG erfüllt wäre.
Es gibt zwar diese tolle Entscheidung des EuGH, dass Streaming legal ist. Aber ob das den Richter im nächsten Amtsgericht beeindrucken wird? Mir persönlich ist das ja egal, ich hab mir das Video nicht angesehen. Aber wenn du es für dich selbst rausfinden magst, nur zu...

tevauloser

unregistriert

7

Samstag, 9. Januar 2016, 14:35

Es heisst manchmal auch: "Für dein Video liegen 2 urheberrechtliche Ansprüche vor"

"Widergabebeschränkung: keine"

"Vom Antragsteller monetarisiert" Das heisst, es können Werbeeinblendungen platziert werden.

Hat da etwa die vereinigte Urheberschaft angesichts der Lawine von "Verletzungen" klein beigegeben?
Wie stellt sich da die GEMA, SUISA dazu? Ist ja wieder eine andere Instanz.

Kann man davon ausgehen, dass nur noch die ganz grossen "Fische" (Youtuber mit Millionenklicks) verfolgt werden?

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