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1

Dienstag, 19. Februar 2013, 20:36

GEMA? Was, wenn Urheber die Nutzung erlaubt?

Hallo,

ich hab grad einige Mühen auf mich genommen eine Antwort mit Hilfe der guten, alten Tante Google zu finden, aber irgendwie konnte die mir nun mal nicht helfen, vielleicht hat sie auch einfach gezickt, die Olle.

Für ein Kurzfilm würden wir gerne ein Liedstück einer Band verwenden, die aktuell noch nicht bei der GEMA gemeldet ist. Die Band bringt demnächst ein Album wohl raus und weiß selbst nicht, wie es dann ablaufen wird mit der GEMA. Meine Frage ist nun, wie läuft das mit der GEMA, wenn der Urheber - die Band - die Nutzung des Liedes erlaubt?

Danke schonmal für die Antworten!

Selon Fischer

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2

Dienstag, 19. Februar 2013, 20:47

Bestimmt tippt Movie Visions grad was schlaues. Mich versuchs trotzdem: wenn sich die Band bei der Gema anmeldet, kann sie dir noch so oft versichern, dass du das Lied nehmen darfst: Da YouTube sich weigert, einen Pauschalbetrag an die Gema zu zahlen, wird dein Video gesperrt werden, weil es gema-rechtliche Musik beeinhaltet.

3

Dienstag, 19. Februar 2013, 20:55

Youtube haben wir derzeit nicht Betracht gezogen für die Verbreitung, wir schweben eher Festivals und vermutlich auf Vimeo.

manni2000

unregistriert

4

Dienstag, 19. Februar 2013, 21:04

Meines Wissens nach ist es folgendermaßen:

Wenn die Band den Song nicht bei der GEMA meldet und somit auch keine Gelder für Nutzungen von der GEMA bekommt,
sind die Rechte bei der Band und können Dir die Nutzungsrechte für das Lied geben,
(sollte natürlich schriftlich erfolgen)

sobald die Band den Song bei der GEMA meldet liegen die Nutzungsrechte bei der GEMA. In diesem Fall muss
ja sogar die Band an die GEMA zahlen, wenn sie das eigene Lied auf ihre Homepage (also Homepage der Band) einbinden.

Wie gesagt, das ist meine Meinung was ich bis jetzt so rausbekommen habe.

Marcus Gräfe

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5

Dienstag, 19. Februar 2013, 23:37

Soweit ich weiß, ist man GEMA-Mitglied oder nicht. Man kann nicht einzelne Stücke bei der GEMA anmelden. Und wenn man Mitglied ist, gilt das, was manni2000 sagt.

Was Selon Fischer sagt, kann ich so nicht bestätigen. YouTube zahlt GEMA-Gebühren und daher ist GEMA-pflichtige Musik eigentlich kein Problem. Das Problem sind wohl eher die Musikfirmen, die was dagegen haben. Aber sogenannte "Production Music", die GEMA-pflichtig ist, ist kein Problem bei YouTube.

Bri&DI Studios

unregistriert

6

Mittwoch, 20. Februar 2013, 08:20

Zitat

YouTube zahlt GEMA-Gebühren und daher ist GEMA-pflichtige Musik
eigentlich kein Problem. Das Problem sind wohl eher die Musikfirmen, die
was dagegen haben.
Stimmt so meines Wissens nicht ganz. Youtube hatte über Jahre einen Pauschalvertrag mit der Gema, der um 2009 rum abgelaufen ist. Seitdem streiten sich Youtube und Gema um die Bedingungen zu einem Nachfolgevertrag, was nicht so super funktioniert bisher.
Youtube sperrt deswegen mit einem merkwürdigen Algorithmus Videos, die mutmaßlich Gema-Content enthalten könnten. Zum einem um einer eventuellen Klage der Gema aus dem Weg zu gehen, zum anderen um öffentlichen Druck auf die Gema auszuüben, damit diese von ihrer Position abweicht.
Wer der Böse in dieser Geschichte ist, ist schwer wirklich zu sagen und darüber wurde schon ewige Diskussionen geführt - muss jetzt hier nicht unbedingt passieren.

Fakt ist: Wenn du Gema-Mitglied bist, muss man alle Werke, bei denen eine Veröffentlichung irgendeiner Art angestrebt ist anmelden.
Allerdings gibt es in anderen Ländern Verwertungsgesellschaften wie ASCAP und BMI, in denen man sich als Künstler durchaus aussuchen kann, ob man einen Titel anmeldet oder nicht. Diese Gesellschaften werden zwar in Deutschland von der Gema vertreten (und die Gema treibt die Tantiemen für die angemeldeten Stücke ein), aber folgen nicht den gleichen Bedingungen.
Es gibt auch einige deutsche Musiker, die aus diesem Grund in diesen Verwertungsgesellschaften Mitglied sind, aber wenn ein Titel angemeldet ist muss man zahlen, egal welche Verwertungsgesellschaft die Künstler vertritt.

Wenn die Band das Album rausbringt und dann bei der Gema anmeldet, musst du zahlen - egal wann du den Film veröffentlicht hast. Die Gebühren können sogar glaube ich rückwirkend für ein Jahr eingetrieben werden.

nino_zuunami

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7

Mittwoch, 20. Februar 2013, 09:48

Wenn die Band das Album rausbringt und dann bei der Gema anmeldet, musst du zahlen - egal wann du den Film veröffentlicht hast.


Um das ein wenig zu präzisieren: Es muss derjenige zahlen, der den Film vorführt, ob im Internet oder sonstwo in der Öffentlichkeit.
"Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)


Nino Zuunami: Musikvideo drehen lassen in Berlin

donpatos

unregistriert

8

Mittwoch, 20. Februar 2013, 16:56

Die Musiker sind verpflichtet jeden produzierten Track anzumelden. Also auch wenn der Künstler dir erlaubt, seine Musik zu nutzen, musst du trotzdem Gebühren bezahlen.

Selon Fischer

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9

Mittwoch, 20. Februar 2013, 19:29

Die Musiker sind verpflichtet jeden produzierten Track anzumelden.

Wenn sie Gema-Mitlglied sind. Wenn nicht, dann müssen sie auch nix anmelden. Ich kenn das von meiner Band, dass wir wir vor jedem Konzert Gema-Listen mit unserer Setlist ausfüllen mussten. Da wir aber nicht bei der Gema waren und nix gemamäßiges gespielt haben, war das ziemlich egal, was wir da hingeschrieben haben.

Marcus Gräfe

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10

Mittwoch, 20. Februar 2013, 20:57

Stimmt so meines Wissens nicht ganz.

Ein Kunde meines Arbeitgebers veröffentlicht bei YouTube Filme, die wir gemacht haben (mit GEMA-Musik). Und für diese Filme haben uns die Musikverlage gesagt, dass GEMA-Gebühren nicht fällig werden, da YouTube diese bereits zahlt. Sagt die GEMA ebenfalls. Zumindest habe ich das so verstanden.

joey23

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Mittwoch, 20. Februar 2013, 22:57

Wann war denn das? Aktuell hat YouTube definitiv keinen Vertrag mit der Gema.
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Marcus Gräfe

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12

Donnerstag, 21. Februar 2013, 22:51

Ist nur wenige Monate her. Aber ich frage nochmal nach, wie das genau ist.

Michael - Visual Pursuit

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13

Freitag, 22. Februar 2013, 00:35

Wichtig: Du musst belegen können wer Musik und ggf Text komponiert hat - mit
vollem Namen und voller Adresse. Sonst darf die Gema "vermuten" dass alle
Musiker bei ihr gemeldet sind und darf Dich tatsächlich leistungslos abzocken.
It's all about the light.

Marcus Gräfe

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14

Freitag, 22. Februar 2013, 18:49

Habe heute mal gefragt, wie das ist. Also, die GEMA hat keinen Vertrag mit YouTube. Soweit habt ihr Recht. Das bedeutet aber offenbar im Klartext, dass man bei der GEMA keine Gebühren zahlen muss, wenn man den Film mit der Musik bei YouTube zeigt. So sagt es die GEMA.

ABER: Selbstverständlich muss die Musik ordnungsgemäß beim Musikverlag (bzw. beim Urheber) angemeldet und bezahlt werden (falls nicht kostenlos)!

joey23

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15

Freitag, 22. Februar 2013, 19:39

Ne, das besagt, dass du entsprechendes Material dort einfach nicht hochladen darfst.
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Marcus Gräfe

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Freitag, 22. Februar 2013, 20:09

Ich habe die Antwort direkt von der GEMA. Da die im Rechtstreit mit YouTube sind, erheben die derzeit keine Gebühren. Man darf es aber sehr wohl veröffentlichen. Wie wäre es auch sonst zu erklären, dass z. B. offizielle Musikvideos deutscher Charthits dort zu finden sind (von offizieller Seite hochgeladen)?

EDIT: Folgendes steht übrigens z. B. bei Sonoton, einem Musikverlag:

Zitat

Für die Einstellung auf anderen Portalen (z.B. Youtube) ist der jeweilige Portalbetreiber gegenüber der GEMA in der Verantwortung. Hier brauchen Sie/Ihr Kunde keine Meldung an die GEMA zu machen.

Mag sein, dass das meine Aussage nicht unbedingt unterstützt, aber wie gesagt, die GEMA sagte uns, wir dürfen die Videos quasi gratis bei YouTube hochladen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (22. Februar 2013, 20:15)


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17

Samstag, 23. Februar 2013, 01:03

Mag sein, dass das meine Aussage nicht unbedingt unterstützt, aber wie gesagt, die GEMA sagte uns, wir dürfen die Videos quasi gratis bei YouTube hochladen.
Das bringt aber nicht besonders viel, wenn YT das Video hinterher willkürlich löscht.
Wie Bri&DI Studios schon geschrieben hat, ist die GEMA erstmal nicht das Hauptproblem.

Michael - Visual Pursuit

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18

Samstag, 23. Februar 2013, 09:01

Das ist eine ganz böse potentielle Stolperfalle.
Zahlungspflichtig ist nämlich wer veröffentlicht.
Und wenn der Streit so endet dass Youtube nur
die Plattform stellt, der jeweilige Uploader aber
derjenige ist der veröffentlicht, dann wird man
ggf im Nachhinein zu einem Tarif zur Kasse gebeten
den man heute nicht abschätzen kann.

Davon abgesehen kassiert die Gema nur die Gebühren
für die Aufführung, das Herstellungsrecht muss man sich
aber vom jeweiligen Rechteinhaber einräumen lassen
(und natürlich auch separat bezahlen).

Wenn der Urheber (oder sein Verlag/Label dem er die Rechte
abgetreten hat) das Herstellungsrecht nicht einräumt, dann
darfst Du diese Musik gar nicht erst mit Deinen Filmbildern
zusammenbringen.
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