Die Medienrecht-Klausur ist noch nicht so weit weg und wir haben innerhalb der Vorlesung auch des Öfteren über solche Fälle diskutiert. Weiteres Geschriebende im Folgenden ohne Gewähr.
Beispiel des 99Fire-Beitrags:
hier wurde die Idee übernommen, die Story und die filmische Umsetzung (Stil, Einstellungsgrößen,...)
- Idee: eine Idee kann nicht geschützt werden. Ausnahme wenn sie weiterführend ausgearbeitet ist, zB in Form eines Exposés oder Drehbuchs. Dann ist dieses geschützt.
- Story: ist ja quasi die ausgearbeitete Idee in diesem Fall. Wurde gänzlich übernommen --> Verletzung des Urheberrechts
- Umsetzung: analog zu Lichtbild vs. Lichtbildwerk. Hierbei handelt es sich um ein Werk (der Kameramann hat sich bei der Motiv- und Perspektivenwahl was gedacht), also umfangreich geschütze Laufbilder (Filmwerke) --> Verletzung des Urheberrechts
Idee hätte abgewandelt werden müssen, die Umsetzung gänzlich neuartig und eigenschöpferisch sein. Die Wesenszüge des Originals völlig zurücktreten --> freie Benutzung --> erlaubt -->neues originäres Urheberrecht entsteht
Eine Bearbeitung liegt hier auch nicht vor, hierzu hätte man außerdem die Erlaubnis des Filmherstellers des Originals gebraucht.
Annahme bei obigen Geschriebsel: es lag kein Einverständnis des Urhebers vor und er ist auch noch nicht länger als 70 Jahre tot.
Hommage/Zitat:
Zititeren von Filmwerken ist erlaubt, zwei Bedingungen: Quellenangabe und Veränderungsverbot.
Vor allem mit dem Veränderungsverbot ist es nicht ganz leicht: Geschwindigkeit darf nicht geändert werden...
Zudem muss es einen Grund für das Zititeren geben. Weil man es selber nicht machen kann, zählt hier nicht! Zitieren in dem Falle meint das verwenden von dem Original im Eigenen Werk.
Was Tarantino macht ist ja im Prinzip eine "geistige Auseinandersetzung" mit dem Original. Er hat eine eigene Geschichte, auch eine völlig eigene Umsetzung, ahmt aber gewisse Züge anderer Werke nach um bestimmte Assoziationen zu erzeugen. Ich bin kein Medienrechtler und kann hier keine klare Antwort geben, ich würde mich aber auf folgendes berufen, wenn wer eine andere Meinung hat, gerne mitteilen:
Verwenden eines Werkes (sein Wesenszug bleibt erhalten) ohne Einwilligung des Urhebers ist erlaubt:
Bei geistiger Auseinandersetzung mit dem vorbestehenden Werk oder Werkteilen mittels Parodie, Satire, Karikatur, oder durch eine sonstige geistige Auseinandersetzung mit der Voraussetzung, dass das neue Werk eigenschöpferisch ist und ein so großer innerer Abstand eingehalten wird, dass die Individualität des benutzten Werkes von der des neuen Wekes überlagert wird.