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NO!R

Theater!

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Donnerstag, 9. Februar 2012, 16:40

Urheberrechtsverletzungen, Plagiate und Diebstahl

Anlässlich der Diskussion zum 99 Fire films award und der Kopie eines ganzen Clips würde ich gerne eine kleine allgemeine Diskussion starten. Wichtig wäre mir dabei, dass vor allem die etwas sagen die wirklich Fakten nennen können. Aber auch andere Meinungen sind natürlich erwünscht.

Wann ist etwas Diebstahl also Verletzung des Urheberrechts und wann ist es eine Hommage?


Für mich ist das zusätzlich interessant, da vom Studium aus ein Film gedreht werden soll, der im Stil eines bekannten Film gehalten ist. Was darf ich, was darf ich nicht?

OliWe

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Donnerstag, 9. Februar 2012, 17:14

Also ich kann den direkten Unterschied auch nicht erklären.
man darf jedes Urheberrechtlich geschützte Material verwenden, wenn man es unter wissenschaftlichen Aspekten "analysiert/verwendet".
Des weiteren, meine ich, darf man für die Schule fast alles. Solange etwas für den Unterricht gebraucht wird, darf man es verwenden -> Filme zeigen.

WICHTIG! Ich habe die Sachen nur mal von Personen erklärt bekommen, die kompetent wirkten. Es könnte also auch alles falsch sein, was ich hier geschrieben habe.

"Eine Differenzierung zwischen Sound Effekten, Musik und Dialog ist Falsch. Es gibt nur eine Tonspur! Das zählt"

joey23

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Donnerstag, 9. Februar 2012, 17:19

Tja, das Problem ist, dass sowas eigentlich immer eine Einzellfallentscheidung ist. Zumindest wenn du nicht irgendeinen Song von Lady Gaga unverändert verwendest , sondern man deinem Werk eine gewisse Schöpfungshöhe zusprechen kann, sind die Grenzen da fließend.
Nordisch bei Nature!

rick

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Donnerstag, 9. Februar 2012, 18:28

Dieses Thema haben wir unter Fotografen (aus damals juristisch gegebenem Anlass) vor zwei Jahren im Rahmen eines Workshops durchdiskutiert. Als Fachkundige waren ein Anwalt mehrere Berufsfotografen und ein Pressefotograf (mit >20 Jahren Berufserfahrung) anwesend. In unserem Fall haben wir an Hand von bekannten fotografischen Werken überlegt, wie viel man umstellen/austauschen müßte um ein Werk nicht zu "kopieren". Die Bilanz des Abends war ernüchternd, da das Plagiat schon mit dem Nachstellen einer Idee beginnen kann.

Beispiele:

Es reicht nicht den Hintergrund der Mona Lisa auszutauschen (Hauptmotiv bleibt erhalten nur unwesentliches Beiwerk wird verändert)
Die Marilyn Siebdruckevon Warhol mit einer anderen Frau mit ähnlicher Gestik/Mimik darzustellen (Kopie der Idee)
oder das gleiche Bild von Marilyn mit anderen Farben zu erstellen (Kopie von Inzenierung/Pose/Mimik)
oder ein ähnliches Bild von Marilyn in einem optisch ähnlichem Verfahren mit den gleichen Farben zu erstellen (Kopie der Machart als wesentlicher Bestandteil des Originals)

Das Fazit was ich mitgenommen habe (in diesem Fall übertragen auf filmische Werke):

Plagiat (also das Nachstellen eines Werkes) fängt dort an, wo das eigne Werk überwiegend/masgeblich aus Teilen (Motiv, Machart, Idee etc...) des Originals besteht.
Maßgeblich kann aber auch schon ein einzelnes Element sein, wenn dieses Element als Alleinstellungsmerkmal (oder einzigartige Idee) des Originals gilt. Z.B. das Wagenrennen aus Ben Hur.

Zumindest in Deutschland wird hier differenziert in welchem Zusammenhang diese übernommenen Teile zum "Plagiat" stehen, und ob sie zu Hauptmotiven des "Plagiats" werden.
Man müßte also prüfen ob das Wagenrennen aus Ben Hur in der Neu-Verfilmmung ausschließlich dem Anlocken von Zuschauern dient oder ob es ein erklärender Bestandteil der Handlung bzw. Beiwerk im Sinne einer kurzen Szene (von vielen aus anderen Filmen übernommen) ist, die das Werk in seiner Gesamtheit nicht massgeblich prägt. Einfach ausgedrückt, was bleibt von meinem Werk übrig wenn ich alles entferne was aus fremden Werken übernommen wurde, funktioniert das Werk dann noch eigenständig oder lebt es hauptsächlich von der "Entnahme" aus anderen Quellen

Beispiel:. Die typischen James Bond Posen - verwende ich sie in einer Szene als Hommage oder gar Persiflage (als Beiwerk) oder stelle ich sie für eine Filmplakat oder Trailer nach um damit vom "Ruhm" des Originals wirtschaftlich oder künstlerisch zu profitieren.

Die Verwendung des Vertigo/Dollyzooms ist übrigens eine Technik und könnte allenfalls dann als Plagiat bezeichnet werden wenn der komplette original Film nur aus solchen Zooms besteht bzw. diese Zooms das Hauptthema des Films wären und als solche in einem Plagiat genauso exzessiv zum Einsatz kämen (Stichwort identische Machart). Oder wenn der Zoom z.B immer bei einem bestimmten Wort/Gesichtsausdruck eingesetzt wird und dies dann im Plagiat exakt so kopiert wird (Stichwort identische Idee).

Uma Thurman in einem (ähnlichen/gleichen) Outfit wie Bruce Lee reicht natürlich nicht für den Vorwurf eines Plagiats aus, weder trägt sie ist das Outfit 90 Minuten lang (wäre im Original auch nicht der Fall), noch ist es ein wesentlicher Hauptbestandteil der Story oder ein Element ohne das "Kill Bill" deutlich an Qualität verlieren würde. Der Film würde auch wunderbar ohne diesen Dress funktionieren und sein Widererkennungswert ist nicht vergleichbar mit einem Darth Vader oder Superman Kostüm, welche auch noch Markengeschützt sind. Man kann hier Terrentino durchaus eine "Huldigung/Hommage" unterstellen - Wäre Terrentino ein unbekannter Noname und hätte er "Kill Bill" durch dieses Element maßgeblich gehypt oder aufgewertet müßte man neu hinterfragen ob es wirklich eine "Huldigung" ist.

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SR-Pictures

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Donnerstag, 9. Februar 2012, 19:01

Die Medienrecht-Klausur ist noch nicht so weit weg und wir haben innerhalb der Vorlesung auch des Öfteren über solche Fälle diskutiert. Weiteres Geschriebende im Folgenden ohne Gewähr.

Beispiel des 99Fire-Beitrags:
hier wurde die Idee übernommen, die Story und die filmische Umsetzung (Stil, Einstellungsgrößen,...)
- Idee: eine Idee kann nicht geschützt werden. Ausnahme wenn sie weiterführend ausgearbeitet ist, zB in Form eines Exposés oder Drehbuchs. Dann ist dieses geschützt.
- Story: ist ja quasi die ausgearbeitete Idee in diesem Fall. Wurde gänzlich übernommen --> Verletzung des Urheberrechts
- Umsetzung: analog zu Lichtbild vs. Lichtbildwerk. Hierbei handelt es sich um ein Werk (der Kameramann hat sich bei der Motiv- und Perspektivenwahl was gedacht), also umfangreich geschütze Laufbilder (Filmwerke) --> Verletzung des Urheberrechts

Idee hätte abgewandelt werden müssen, die Umsetzung gänzlich neuartig und eigenschöpferisch sein. Die Wesenszüge des Originals völlig zurücktreten --> freie Benutzung --> erlaubt -->neues originäres Urheberrecht entsteht

Eine Bearbeitung liegt hier auch nicht vor, hierzu hätte man außerdem die Erlaubnis des Filmherstellers des Originals gebraucht.

Annahme bei obigen Geschriebsel: es lag kein Einverständnis des Urhebers vor und er ist auch noch nicht länger als 70 Jahre tot.


Hommage/Zitat:

Zititeren von Filmwerken ist erlaubt, zwei Bedingungen: Quellenangabe und Veränderungsverbot.
Vor allem mit dem Veränderungsverbot ist es nicht ganz leicht: Geschwindigkeit darf nicht geändert werden...
Zudem muss es einen Grund für das Zititeren geben. Weil man es selber nicht machen kann, zählt hier nicht! Zitieren in dem Falle meint das verwenden von dem Original im Eigenen Werk.

Was Tarantino macht ist ja im Prinzip eine "geistige Auseinandersetzung" mit dem Original. Er hat eine eigene Geschichte, auch eine völlig eigene Umsetzung, ahmt aber gewisse Züge anderer Werke nach um bestimmte Assoziationen zu erzeugen. Ich bin kein Medienrechtler und kann hier keine klare Antwort geben, ich würde mich aber auf folgendes berufen, wenn wer eine andere Meinung hat, gerne mitteilen:

Verwenden eines Werkes (sein Wesenszug bleibt erhalten) ohne Einwilligung des Urhebers ist erlaubt:
Bei geistiger Auseinandersetzung mit dem vorbestehenden Werk oder Werkteilen mittels Parodie, Satire, Karikatur, oder durch eine sonstige geistige Auseinandersetzung mit der Voraussetzung, dass das neue Werk eigenschöpferisch ist und ein so großer innerer Abstand eingehalten wird, dass die Individualität des benutzten Werkes von der des neuen Wekes überlagert wird.




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Samstag, 11. Februar 2012, 18:33

Danke. War bis jetzt schon sehr hilfreich. Ich hätte jetzt ein konkretes Beispiel:



Was ich mich nun frage ist, darf ich meinen Film an einem vergleichbaren Ort (also genau so eine bar) spielen lassen? Darf ich die Fahrten und Einstellungen übernehmen? Die Lichtsetzung und den Schnitt angleichen? Und auch das Spiel der Schauspieler wird dem vorbild ähneln. Das einzige was verändert wird ist der Dialog und das Aussehen der Schauspieler. Ist das jetzt legal weil ich den Inhalt veränder und nur den Rahmen übernehm? Was würde es bewirken, das Setting komplett zu ändern, aber fahrten, schnitt und den restlichen aufbau (z.b. wie die schauspieler zueinander positioniert sind) beizubehalten?

SR-Pictures

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Sonntag, 12. Februar 2012, 01:37

Die Frage ist, wie rechtfertigst du es, dass du die Szene quasi übernimmst? Steht dein Film im Zusammenhang mit Shining, soll er daran erinnern aus einem bestimmten Grund? Hierzu ein Vergleich: Fanboys vs. Star Wars IV (auch die Barszene). Die haben was Ähnliches gemacht, wie ich glaube, dass du dir vorstellst.

Erfolgt das Übernehmen der bekannten Elemente im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung mit dem Original, spricht eigentlich nichts dagegen.

Würde deine Szene auch auf eine ganz andere Weise funktionieren, kann dir niemand unterstellen, dass du Shining kopierst. Und der Dialog ist ja auch anders bei dir.

Besteht denn dein Film nur aus dieser einen Szene oder ist sie nur Teil des Films?





NO!R

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Sonntag, 12. Februar 2012, 14:33

Zitat

- Look: Das Image-Video kann im Look eines bekannten Films der älteren oder neuesten Filmgeschichte gedreht sein:
Zitat aus der Ausschreibung. Der Zusammenhang wird über den Dialog hergestellt. Die Auseinandersetzung würde dann über die Atmosphäre des Films funktionieren, die (natürlich überzeichnet) mit dem beworbenen Institut übereinstimmt. Ist natürlich auch so ne Sache: Im endeffekt soll es ja eine Werbung werden. Ich weiß nicht ob das die ganze Sache verschärft. Wäre aber für eine Universität.

Würde es einen Unterschied machen, wenn der Film nur aus dieser einen Szene bestehen würde, oder eben wenn diese Szene nur Teil des Films ist?

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