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__Johnny__

unregistriert

1

Dienstag, 31. August 2010, 22:06

Schauspieler gegen Veröffentlichung

Hallo,

Falls dies die falsche Kategorie sein sollte, bitte verschieben.


Also, wir haben in den Ferien ein Stop-Motion-Film im Rahmen eines Projektes gemacht.

Zu Beginn dieses "Workshops" haben alle aus meiner Gruppe (3 Personen) festgelegt, dass wir mit diesem "Film" an einem Wettbewerb teilnehmen wollen. Da wir fanden, dass er gut geworden ist, haben wir uns in den Ferien (vorletzte Woche) dazu entschieden an einem Wettbewerb teilzunehmen. Also habe ich in den Folgenden Tagen gegugt(dummes Word). Als ich dabei war es im Clip-Bereich zu posten, erhielt ich eine Nachricht über ICQ, dass ein Mitglied sich entschlossen hatte aufeinmal dagegen zu sein. Also diskutiert , mit dem Ergebnis "Nein ich bin dagegen".
Hattet ihr auch schonmal solche Erfahrungen, oder kann man etwas tun, außer darum zu bitten?

Weiß gerade nicht, was ich machen soll.

Hoffe ihr versteht, was ich meine.

MfG
Johnny

2

Dienstag, 31. August 2010, 23:30

Ich denke, dass du gegen ihn nichts in der Hand hast. Wenn die Person den Film nicht veröffentlichen will, solange sie zusehen ist.
Allerdings kannst du ihn vllt dazu überreden, wenn auf das Teamwork etc. hinweist und die ganze Mühe, welche nicht Veröffentlich wird, sondern wahrscheinlich nur im Familien oder Bekannten Bereich bleibt!

LG
White

HobbyfilmNF

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3

Dienstag, 31. August 2010, 23:51

Ich mache es immer so das meine Darsteller zuvor einen kleinen Vertrag unterschreiben indem sie einer Veröffentlichung zustimmen. So bin ich immer auf der sicheren seite.
Aber wenn du so ein Schriftsück nicht hast dann musst du den Wunsch respektieren oder das Gesicht unkenntlich machen damit du die Aufnahmen verwenden kannst. Das ist aber auch nicht das Gelbe vom Ei.

Birkholz Productions

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4

Mittwoch, 1. September 2010, 00:25

Das ist immer eine Sache des Vertrauens. Ich habe es noch nie für nötig gehalten einen "Vertrag" aufzulegen. Wenn ich mir bei einer Person unsicher wäre, würde ich mir vor dem Dreh von ihr auf Video bestätigen lassen, dass sie mit einer Veröffentlichung einverstanden wäre. So würde es dann auch im Nachhinein zu keinen Problemen kommen.
Natürlich musst du die Mitwirkenden genau aufklären, wobei sie dort mitmachen. Wenn du im Nachhinein den Inhalt in einen völlig anderen Kontext drehen würdest, der deine Darsteller evtl. in schlechtes Licht rücken würde, könnten sie natürlich Einpruch erheben.
Amateurfilme im Bekanntenkreis ist immer eine Vertrauenssache. Wenn man sich gut kennt und schon weiß, was die jeweils andere Person für Intentionen hat ist das sehr hilfreich.

mp-cw

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5

Mittwoch, 1. September 2010, 00:32

@White und HobbyfilmNF:
"In der Hand haben"? Ein Vertrag unter 15jährigen? Hm...

Müssen muss er erst mal gar nichts. Im Presserecht kann zum Beispiel eine Einwilligung als gegeben unterstellt werden, wenn der Beteiligte sich bewusst und erkennbar vor einer Kamera zur Schau stellt; ebenso kann eine Zustimmung mündlich erfolgen (was eben schwer nachzuweisen ist). Inwiefern das übertragbar auf die beschriebene Situation ist, weiß ich nicht. Ich möchte an dieser Stelle außerdem gerne anmerken, dass man doch bitte davon Abstand nehmen sollte, "rechtsberatende" Ratschläge zu erteilen, wenn man bei dem Thema nicht wirklich informiert ist. Was ich selbst hiermit auch tue.


Ich denke, hier geht es auch viel weniger um eine rechtliche Frage als vielmehr darum, wie man eine solche Meinungsverschiedenheit unter Freunden klärt. Das müsste Johnny selber mit sich selbst und seinem Kumpel ausmachen. Schließlich hat er uns nicht mal den Grund der Meinungsverschiedenheit genannt...


EDIT: Nach nochmaligem Durchlesen des ersten Posts die Frage: Gehts hier tatsächlich um einen Darsteller, wie in der Überschrift beschrieben, oder um einen von drei Machern?

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__Johnny__

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6

Mittwoch, 1. September 2010, 06:28

Guten Morgen,


@mp-cw Ja es geht um einen Schauspieler , welcher aber auch zu den MAchern gehört. Also wir waren alle mal hinter und vor der KAmera.

@ Birkholz Der Inhalt wurde nicht geändert, soll heißen ich habe Abends immer die Bilder zu einem Video zusammengefügt und am nächsten morgen der Gruppe präsentiert, in welcher wir dann besprochen haben, was anders werden sollte. Es gab aber nichts. Und jetzt heißt es aufeinmal der Film würde ihm nicht gefallen, da ihm der Film im ganzen nicht gefällt.


Werden dann heute nochmal mit ihm reden.


MfG
Johnny

Thom 98

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7

Mittwoch, 1. September 2010, 07:40

@White und HobbyfilmNF:
"In der Hand haben"? Ein Vertrag unter 15jährigen? Hm...

Müssen muss er erst mal gar nichts. Im Presserecht kann zum Beispiel eine Einwilligung als gegeben unterstellt werden, wenn der Beteiligte sich bewusst und erkennbar vor einer Kamera zur Schau stellt; ebenso kann eine Zustimmung mündlich erfolgen (was eben schwer nachzuweisen ist). Inwiefern das übertragbar auf die beschriebene Situation ist, weiß ich nicht. Ich möchte an dieser Stelle außerdem gerne anmerken, dass man doch bitte davon Abstand nehmen sollte, "rechtsberatende" Ratschläge zu erteilen, wenn man bei dem Thema nicht wirklich informiert ist. Was ich selbst hiermit auch tue.
Hast Recht, ein Vertrag unter Jugendlichen hat wohl kaum die gleiche Rechtssicherheit wie einer unter Erwachsenen. Trotzdem ist es ein weiterer Schritt in die Richtung, dass der Beteiligte eben sein Einverständnis gibt.
Ich habe vor kurzem eine ähnliche Diskussion auf indietalk.com gelesen. Dort wurde mehrfach vorgeschlagen, vor allem für Komparsen direkt vor Ort, die mündliche Einverständniserklärung auf Video aufzunehmen. Damit hätte man, falls es später mal zu Anspüchen der Komparsen/Darsteller kommen sollte, einen Nachweis, dass sie mal zugestimmt haben.

8

Mittwoch, 1. September 2010, 13:12

Trotz allem können sie sich immer noch nachträglich dagegen entscheiden.
Recht auf eigenes Bild und so.
Wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, ob der in einem Stop-Motion-Film überhaupt zu sehen ist.
Ich denke, da geht´s mehr um Knetfiguren oder so?
Aber so jemand hat halt gar nichts mehr zu erwarten, der brauch nicht glauben, daß er jemals noch ne Rolle bekommt.
Da würde ich dann für sorgen! Ganz abgesehen von seinem Ruf in der Clique als Spielverderber.

Und fragt ihn zuerst, warum er das denn auf einmal nicht will...

und dann sag ihm, er soll nicht rumspacken und mach ihm die Konsequenzen klar:
Ganzes Team gegen ihn,
Er steht im Abseits, weil´s ja auch andere mitkriegen mit Eurem Film (die schon drauf warten)
und ihr werdet erzählen, warum der Film nicht gezeigt wird.
Das ist ja kein Mobbing, sondern die Wahrheit... ;-)
etc...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Purzel« (1. September 2010, 13:17)


freezer

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9

Mittwoch, 1. September 2010, 13:55

Wenn Du selbst der Urheber des Films bist, also maßgeblich an der Herstellung beteiligt warst (Regisseur/Kameramann/Cutter/ev. Produzent) dann steht Dir auch das Recht zu, mit dem Werk beliebig zu verfahren. Darsteller sind keine Miturheber!
-> http://www.filmfibel.de/_temp/web/_gloss…tungsrecht.html
-> http://www.filmfibel.de/_temp/web/regisseur/index.html
-> http://www.filmfibel.de/_temp/web/produzent/index.html

Auch wenn keine schriftliche Vereinbarung mit den Darstellern vorliegt, kann der Urheber allein aufgrund der Tatsache, dass sich die Darsteller bis zur Fertigstellung aus freien Stücken vor die Kamera begeben haben, von einem vorliegendem, willentlichen Einverständnis ausgehen. (wie auch schon mp-cw schrieb)

D.h. prinzipiell können Deine Darsteller eine Veröffentlichung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr verhindern.
Die Frage, die sich hier stellt ist eher: Wie wichtig ist Dir diese Freundschaft, wer/was steckt tatsächlich hinter der Weigerung und gibt es einen möglichen Kompromiss bzw. eine durchführbare Lösung (Änderung am Film), wodurch die betreffende Person einer Veröffentlichung doch zustimmen würde?

EDIT:
@Purzel
Das Recht am eigenen Bild greift bei Schauspielern nicht auf die gleiche Art:
-> http://www.filmfibel.de/_temp/web/regisseur/fallr13.html vgl.
-> http://www.filmfibel.de/_temp/web/schauspieler/falls1.html

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft!
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »freezer« (1. September 2010, 14:07)


10

Mittwoch, 1. September 2010, 14:31

Freezer, die rechtlichen Dinge sind mir bekannt.
Aber wir reden hier von 15-jährigen.
Da können immer noch die Eltern sagen, sie waren erstens nicht informiert
und zweitens mit Filmaufnahmen nicht einverstanden und das wars dann.
und es geht hier auch nicht um professionelle Darsteller.
Und viel Geld wurde bestimmt auch nicht in den Film investiert, so daß man vom Schutz des Werkes ausgehen kann.
Müßte mal ein Rechtsanwalt beurteilen und ein Gerichtsurteil dazu erstreiten.
Dann hätte man Sicherheit.
Nur wer wird das machen und hat den langen Atem dazu..?
Ich denke, mit einem vernünftigen Gespräch sollte sich das aus der Welt schaffen lassen.
Gerade Jugendliche in der Pubertät sind oftmals sehr "wankelmütig" aus welchen Gründen auch immer.
Der betreffende Darsteller muß sich ja bloß irgendwie nicht genug gewürdigt gefunden haben...

11

Mittwoch, 1. September 2010, 14:41

@mp-cw Das mit "in der Hand haben" war anders gemeint. Ich wollte aussagen, dass er nicht dagegen tun kann, wenn er nicht zustimmt.

LG
White

freezer

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12

Mittwoch, 1. September 2010, 14:46

Freezer, die rechtlichen Dinge sind mir bekannt.
Aber wir reden hier von 15-jährigen.

Das macht beim Urheberrecht keinen Unterschied.

Da können immer noch die Eltern sagen, sie waren erstens nicht informiert
und zweitens mit Filmaufnahmen nicht einverstanden und das wars dann.

Das dürfte beim einem Freizeitprojekt schwierig werden.
Aber prinzipiell stimme ich Dir zu.

und es geht hier auch nicht um professionelle Darsteller.

Was rein rechtlich keinen Unterschied macht.

Und viel Geld wurde bestimmt auch nicht in den Film investiert, so daß man vom Schutz des Werkes ausgehen kann.

Das Geld ist hier unerheblich.


Ich denke, mit einem vernünftigen Gespräch sollte sich das aus der Welt schaffen lassen.
Gerade Jugendliche in der Pubertät sind oftmals sehr "wankelmütig" aus welchen Gründen auch immer.
Der betreffende Darsteller muß sich ja bloß irgendwie nicht genug gewürdigt gefunden haben...


Das ist auch meine Meinung und habe ich im Vorposting dem Fragesteller auch empfohlen.
Durch ein vernünftiges Gespräch von Angesicht zu Angesicht lässt sich vieles klären. ICQ ist dazu nicht geeignet.
Ich würde alle Beteiligten zusammenholen und dann die Geschichte gemeinsam klären - oft reicht schon der Druck der Gruppenanwesenheit, damit der Quertreiber plötzlich einlenkt, weil ihm die Argumente fehlen.
Robert Niessner - Planung / Kamera / Licht / Postproduktion
8010 Graz - Austria
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__Johnny__

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13

Mittwoch, 1. September 2010, 16:18

Hallo,

danke erstmal für die vielen Antworten.


@mp-cw Wir haben schon von Angesicht von Angesicht zusammen gesprochen.

Zu erst wir sind selbst auf dem Video zu sehen, da wir Stop Motion mit echten Menschen und nicht mit Lego usw. gemacht haben.

Geschnitten, organisiert und gekeyed habe ich alles, und als Kameramann haben wir uns abgewechselt.

Treffe mich morgen nochmal mit allen also mit den beiden anderen. Wenn es klappt, kommt noch ein Thread im Clip Bereich und die Anmeldung zum Aff-Award.


MfG
Johnny

Bleeding Lungs

unregistriert

14

Mittwoch, 8. September 2010, 02:18

Du darfst individualisierbare Menschen nur mit deren Einwilligung in Filmen zeigen.
Ein Minderjähriger ist aus Gründen des Minderjährigkeitsschutzes in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt. Seine konkludente Einwilligung durch williges Agieren vor der Kamera zum Drehzeitpunkt bedarf zusätzlich der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Diese liegt dir nicht vor.
Allerdings könnte diese elterliche Einwilligung im vorliegenden Fall aufgrund des höchstpersönlichen Charakters des Rechts am eigenen Bild entbehrlich sein, wenn der Minderjährige zum Zeitpunkt des Drehs die notwendige Verstandesreife besaß, die gesamte Tragweite seines Handelns zu erfassen. Hier wird es schwierig:
Einerseits wusste dein Darsteller, dass der Film für einen Wettbewerb und damit für eine Veröffentlichung gedacht war, und ein 15jähriger ist durchaus in der Lage, sich ein differeziertes Bild zu machen.
Andererseits hatte er womöglich wenig Vorstellungen davon, dass das Ergebnis für ihn peinlich und herabwürdigend ausfallen könnte, dass er sich mit seiner Darstellung als "blutiger Anfänger" präsentieren würde, mit all den Konsequenzen, die einem 15jährigen nach einer Internetveröffentlichung in seinen sozialen Umfeld widerfahren können. Es ist anzunehmen, dass er genau dies nun fürchtet: Ausgelacht, gemobbt, gehänselt zu werden (Stichwort cybermobbing auf youtube usw.). Sein Beitrag zu eurem Film ist ihm peinlich, ein vor allem in der Pubertät nachvollziehbares Gefühl. Dies war für ihn möglicherweise zuvor absehbar, aber ob es ihm vollkommen bewusst war, ist fragwürdig (es geht nicht darum, ob er intellektuell in der Lage gewesen wäre, diese Dinge zu erkennen, sondern darum, ob er sie tatsächlich erkannt hat!). Wahrscheinlich hat er sich darüber überhaupt keine Gedanken gemacht oder eine überhastete Entscheidung getroffen (dafür gibt es ja das grundsätzliche Einwilligungserfordernis für die Erziehungsberechtigten: damit der Minderjährige eben mit einem erfahrenen Ansprechpartner seine Entscheidung reflektiert und sich die möglichen Konsequenzen im Dialog mit einer Person mit mehr Lebenserfahrung vor Augen führt; dieser Prozess wurde hier aber übergangen.). Insofern: fehlende Verstandesreife in dem Sinne, dass ihm die gesamte Tragweite seiner Einwilligung nicht bewusst war.
Rechtlich gesehen hat euer Mann also nie wirksam eingewilligt, sofern man der zuletzt geschilderten Auffassung folgt. Deshalb hat er einen rechtlichen Anspruch auf Unterlassen der Filmveröffentlichung (§§ 823, 1004 BGB, 22 KUG).


Dieses Ergebnis ist im Übrigen auch aus moralischen Gesichtspunkten und im Sinne eines starken Minderjährigenschutzes richtig. Sicher ist es für euch ärgerlich, dass eure Arbeit jetzt umsonst ist, aber ohne beleidigend zu sein: Das Persönlichkeitsrecht des Jungen wirkt hier doch schwerer als euer Interesse, den Kurzfilm zu zeigen. Druck auf ihn auszuüben, so dass er erkennt, dass er keine Argumente hat, empfiehlt sich übrigens nicht: Erstens macht man das nicht und zweitens wäre diese nachträgliche Einwilligung dann auch wieder unwirksam. Was ihr tun könnt, ist ihm einen netten Brief schreiben, den er mit seinen Eltern liest und bespricht; womögl. überwidet er dann seine Scheu.


Angaben ohne Gewähr.

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15

Mittwoch, 8. September 2010, 12:43

Hat sich glaube ich mittlerweile erledigt, der der Film schon online ist? (@Johnny: Thread als erledigt markieren?)

Außerdem denke ich wie gesagt nicht, dass es wirklich ein "rechtliches" Problem war sondern eher ein "zwischenmenschliches"... Trotzdem danke für den fundierten Beitrag.

TATORT CALW: HEXENSABBAT mit Vorfilm "Die Rotkäppchen und der Wolf"
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Marcus Laubner

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16

Mittwoch, 8. September 2010, 13:10

Hat sich glaube ich mittlerweile erledigt, der der Film schon online ist? (@Johnny: Thread als erledigt markieren?)

Hilf mir auf die Sprünge, wo ist der Beitrag?

__Johnny__

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17

Mittwoch, 8. September 2010, 21:44

Hier ist der Showroom-Thread: Hier


So Thema jetzt auch als erledigt markiert, hab ich ganz vergessen :D

MfG
Johnny

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