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Bri&DI Studios

unregistriert

1

Dienstag, 8. Juli 2008, 15:21

Wann ist es Kommerziell

Hallo leute.
Der Thread von Shadow of Rosiel hat mich dazu gebracht hier einmal zu fragen.

Ich bin ja Bekanntlich 13 jahre alt, besitze z. B. die Schülerversion von Adobe CS3, bald die von Cubase usw.
Es steht überall in den Bedingungen dick und fett drin "Keine kommerzielle Nutzung"
Nun ist meine Frage: Ab wann wird etwas eigentlich als Kommerziell gewertet?
Ist es verboten sich ein wenig Taschengeld dazuzuverdienen oder für den verein Etwas schneide, die DVDs in kleinem Rahmen verkaufe und die einnahmen in die Vereinskasse geht?

Hoffe auf kompetente Antworten ;-)

Lg Steffen

2

Dienstag, 8. Juli 2008, 15:24

jep genau das ist es. Nicht kommerziel heißt mit anderen Worten. "Nur für den Hausgebrauch" Es darf quasi alles was mit dem Produkt hergestellt wurde in keinster weise Geld erwirtschaften.

3

Dienstag, 8. Juli 2008, 15:51

genau, sobald du einen Cent für deine Schöpfungen bekommst ist es kommerziell

Die nächste Frage wäre, ab wann man sich als Gewerbe melden muss

Bri&DI Studios

unregistriert

4

Dienstag, 8. Juli 2008, 16:01

Oh mist
Könnte man mit Adobe etc. eine obere grenze aushandeln? (jaja gut einfach ausprobieren)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bri&DI Studios« (8. Juli 2008, 16:25)


5

Dienstag, 8. Juli 2008, 16:19

genau, sobald du einen Cent für deine Schöpfungen bekommst ist es kommerziell

Die nächste Frage wäre, ab wann man sich als Gewerbe melden muss


wenn du einen bestimmten Einkommensatz überrschreitest. Dieser ändert sich ständig ich glaube er liegt so bei ca 5000€ jährlich (bin genau überprüfen ist nur wage die errinerung. Den darfst du dir quasi als Privatperson dazu verdienen. Ab dem Punkt wo du überrschreitest musst du steuern abführen.

Es ist nie verkehrt ein gewerbe anzumelden. kostet nur ein paar €

6

Dienstag, 8. Juli 2008, 16:24

Höchstwahrscheinlich nicht, da sie kaum die Kapazitäten haben werden sich mit solchen "Kleinigkeiten" genauer zu befassen.
Da heißt es dann entweder Lizenz kaufen, (auf eigenes RISIKO!!!!) einfach ohne vermarkten (Adobe wird euch da auf keinen Fall dazwischenfunken, weil es sich für die nicht lohnt; aber es kann durchaus passieren, dass sich ein übermotivierter Anwalt sein Gehalt aufbessern möchte...werd das nicht weiter ausführen, aber das wird teuer ;) ) oder du trickst bisschen rum:

Für die DVD verlangst du den DVDmaterialwert - dann macht ihr schon mal keinen Verlust.
Zeigt den Film, ladet viele, viele Leute ein und sammelt im Anschluss Spenden FÜR DEN VEREIN!! ;)
I.d.R. sollte das im Rahmen bleiben und solange ihr explizit für den Verein, nicht für den Film sammelt sollte das auch rechtlich weitestgehendst unbedenklich sein - GEMA, etc. mal außen vor behalten.


Viele Grüße
Jens

P.S.: Steuerfreibetrag liegt glaub ich sogar um die 7000EUR

Bri&DI Studios

unregistriert

7

Dienstag, 8. Juli 2008, 16:42

Hehe stimmt. die idee mit den Spenden ist gut.
Man bekommt bei einem Konzert eines Kinderchors i.d.R. auch mehr geld wenn man Um spenden Bittet als für eintritt... Und da wir alle Minderjährig sind...
Mal ganz ehrlich welcher Anwalt zeigt eine Gruppe von 10-17 jährigen (knapp 4 über 18 von 50) an die n Euro verdienen weil sie nen Film gedreht haben? Aber die Möglichkeit ist natürlich da...
Wir haben bisher auch nur ganz gering über dem Materialwert verkauft . Die 50 ct die für uns herausspringen haben wir dann als aufwandsentschädigung genommen und uns selbst gespendet ;-)

8

Dienstag, 8. Juli 2008, 16:46

och da gibts schon einige glaub das mal nicht. Mittlerweile sind die echt hinterher

Bri&DI Studios

unregistriert

9

Dienstag, 8. Juli 2008, 17:17

Dabei kriegen die doch schon so viel. Solln sie doch Staatsanwälte werden :S

Wie viele Awälte gibstschon in meinem Kaff^^---

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bri&DI Studios« (8. Juli 2008, 17:24)


10

Dienstag, 8. Juli 2008, 18:15

klar wird dich niemand anzeigen, aber man sollte doch zumindest versuchen nach den Regeln zu spielen

Jumperman

unregistriert

11

Dienstag, 8. Juli 2008, 18:16

Da hätte ich auch mal eine Frage zum Thema:

Wie sieht es in dem Zusammenhang mit Filmwettbewerben bzw. deren Gewinne aus?
Zählt dies auch schon zum Kommerz?

12

Dienstag, 8. Juli 2008, 18:22

glaube nicht, aber die Veranstalter fragen meistens mit welcher Software du gearbeitet hast und wer sie dir finanziert hat
2000€ Lizenz /vs\ Rapidshare :?:

13

Dienstag, 8. Juli 2008, 18:28

nein gild es nicht. Da wettbewerbe nicht als einkommen gezählt werden können. Mommentan zumindest nicht. Solange gewinne aus Glücksspiele/Wettbewerbe nicht versteuert werden muss ist es nicht kommerziel.

Bri&DI Studios

unregistriert

14

Dienstag, 8. Juli 2008, 19:24

Ah gut;-)

LunaticEYE

unregistriert

15

Dienstag, 8. Juli 2008, 19:33

Ganz ehrlich: bei solchen Fragen würd ich mich nicht auf Antworten aus dem Forum hier verlassen. Die kann Euch nur ein Profi richtig beantworten. Es wird ja auch keiner hier den Kopf für Falschauskünfte hinhalten müssen. Sowas ist immer heikel. Gerade bei Jumperman gehts ja auch nicht mehr um 50cent Spenden im Rahmen einer Vorführung im Freundeskreis. Da wiegt Ihr Euch in falscher Sicherheit, wenn Ihr Euch auf Auskünfte von steuerrechtlichen Laien verlasst (unterstelle das Laientum jetzt einfach mal). Vielleicht mal besser bei anderen Angeboten, wie z.B. www.frag-einen-anwalt.de oder so nachfragen. Das kost zwar ein paar Euro, scheint mir aber sicherer. Und die müssen dann auch bei falschen Auskünften haften.

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16

Dienstag, 8. Juli 2008, 23:45

@LunaticEye: Bin absolut deiner Meinung.

Hinzufügen möchte ich, dass Wikipedia zwar nicht das verlässlichste Lexikon der Welt ist, für Grundlegendes aber durchaus ausreichend. Mein Vorschlag: Einfach mal dort nachschauen, wenn man sich der Bedeutung eines Begriffes nicht so ganz im klaren ist. Für diesen Thread wären z.B. geeignet:
Geschäftsfähigkeit
Kommerz
Gewerbeanmeldung

Edit: Und hier im Forum die Suchfunktion nicht vergessen ;) : "Kommerziell" nutzen

TATORT CALW: HEXENSABBAT mit Vorfilm "Die Rotkäppchen und der Wolf"
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17

Mittwoch, 9. Juli 2008, 08:26

Adobe bietet eine Schüler/Studentenlizenz - mit der darf keiner kommerziellen Tätigkeit nachgegangen werden - und eine Schul/Eductionlizenz, die sehr wohl für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden darf. Letztere ist nach Abschluß des Studiums aber nicht upgradeberechtigt, d.h. es muß anschließend eine Vollversion gekauft werden.

Im weitesten Sinn bezeichnet eine kommerzielle Tätigkeit ein gewerbliches Einkommen, ausgerichtet auf den Zweck der Gewinnerzielung.

Wirklich aufklären kann diese Situation nur eine Nachfrage bei Adobe selbst, auch die FAQs auf deren Seite drücken sich nur schwammig aus und geben keine genaue Definition ab.
Robert Niessner - Planung / Kamera / Licht / Postproduktion
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SebastianK

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18

Mittwoch, 9. Juli 2008, 08:36

Also das Finanzamt spricht in der Hinsicht von einer "Gewinnerzielungsabsicht". Diese kann dann angenommen werden, muß also nicht bewiesen sein, wenn der Anschein darauf schließen lässt, das es eine Gewinnerziehlungsabsicht gibt.

Also auch wenn man nur einen kleinen Preis für die CD/DVD nimmt, ist der Materialpreis irgendwann wieder drin. Ab dann wird Gewinn gemacht. Und auch wenn Du nur 50Cent über den "Produktionskosten" liegst, ist das per´se ein Gewinn.

Und Anwälte..... Es gibt immer mehr, die keine "Mandanten" mehr vertreten, sondern nur noch nach solchen Sachen suchen und damit ihr Geld machen. Gab vor kurzem z.B. ein Beitrag über einen Anwalt. Der beschäftigt satte 70 Personen, die nur im Internet surfen und nach falschen Inpressum auf HP´s suchen, falsche Artikelbeschreibungen bei ebay ect. Hat wer was gefunden, gibt es eine Abmahnung...... Und die bringen dem Anwalt so viel Geld ein, dass der äußerst gut davon leben kann.

-> Nur zum Thema: Da kräht kein Hahn nach, oder "In unserem Kaff bibt es keine Anwälte".

mp-cw

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19

Mittwoch, 9. Juli 2008, 10:33

Ich will hier nicht zu Inkorrektheiten aufrufen, aber:

Lieber überhaupt eine Lizenz als gar keine. Solange noch jede Menge Raubkopien auf dem Markt sind, dürfte es Adobe vermutlich egal sein, ob durch eine Schülerlizenz ein paar hundert Euro erwirtschaftet werden. Im Gegenteil: Man kann doch davon ausgehen, dass so Kunden gebunden werden, die später mal keine Schüler mehr sein und auf die Volllizenz umsteigen werden. Sollte man gegen sie vorgehen, würde man sich diese Geschäfte verbauen...
... Beitrag über einen Anwalt. Der beschäftigt satte 70 Personen, die nur im Internet surfen und nach falschen Inpressum auf HP´s suchen, falsche Artikelbeschreibungen bei ebay ect. Hat wer was gefunden, gibt es eine Abmahnung...... Und die bringen dem Anwalt so viel Geld ein, dass der äußerst gut davon leben kann.
Und werden genau aus diesem Grund dort suchen, wo auch wirklich was zu holen ist, hoffe ich doch. Ich denke, dass in deren Aufwand/Ertrags-Rechnung nicht gerade irgendwelche Amateurfilmer ganz oben auf der Liste stehen, die oftmals minderjährig sind und deren Filme Production Values haben, die auf ein drei- bis maximal vierstelliges Budgets schließen lassen (BTW: Woher sollen denn die Anwälte wissen, mit welcher Lizenz gearbeitet wird?).
Korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege...

TATORT CALW: HEXENSABBAT mit Vorfilm "Die Rotkäppchen und der Wolf"
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SebastianK

unregistriert

20

Mittwoch, 9. Juli 2008, 10:43

(BTW: Woher sollen denn die Anwälte wissen, mit welcher Lizenz gearbeitet wird?).
Z.B. wenn man es groß in Internetforen den Leuten um die Ohren haut und ganz groß mit den (ich übertreibe jetzt mal) illegalen Machenschaften hausieren geht. Es ist ja mal nicht grade so, dass dies hier ein Privatbereich ist, auf den nur previligierte, nicht anscheißende Personenkreise Zugriff haben, gell :huh:

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